Bezahlung der anfallenden Steuern
Bezahlung aller anfallenden Steuern
Im Anschluss an den notariellen Kaufvertrag ist der neue Eigentümer verpflichtet, alle notwendigen Steuern zu bezahlen. Die Frist hierfür beträgt in der Regel einen Monat nach Abschluss des notariellen Vertrages.
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